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Das erste Schreiben der Polizei


Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie das erste Schreiben der Polizei zugeschickt bekommen?


1. Schauen Sie zuerst, wie Sie bezeichnet werden. Steht dort, dass Sie "Zeuge" sind, dann wird nicht gegen Sie ermittelt. Steht dort, dass Sie „Beschuldigter“ sind, dann wird gegen Sie ermittelt.

2. Auf dem Anhörungsbogen steht meist ein Termin zur polizeilichen Vernehmung. Dort müssen Sie nicht hingehen.

3. Sie brauchen sich auch nicht schriftlich zu äußern.

4. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Bringen Sie zum ersten Beratungsgespräch alle relevanten Unterlagen mit, z. B. den Anhörungsbogen.

5. Merken Sie sich den Grundsatz: Als Beschuldigter müssen Sie sich zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens zu den Tatvorwürfen äußern!
Es entstehen dadurch keine Nachteile für Sie.