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Das erste Schreiben der Polizei
2. Auf dem Anhörungsbogen steht meist ein Termin zur polizeilichen Vernehmung. Dort müssen Sie nicht hingehen. 3. Sie brauchen sich auch nicht schriftlich zu äußern. 4. Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Bringen Sie zum ersten Beratungsgespräch alle relevanten Unterlagen mit, z. B. den Anhörungsbogen. 5. Merken Sie sich den Grundsatz: Als Beschuldigter müssen Sie
sich zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens zu den Tatvorwürfen äußern!
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