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Hausdurchsuchung

Wie sollten Sie sich bei einer Durchsuchung verhalten?

1. Benachrichtigen Sie sofort eine Anwältin oder einen Anwalt.

2. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen a); bestehen Sie darauf, dass Ihnen eine Kopie überlassen wird.

3. Wenn Sie gefragt werden, ob Sie mit der Sicherstellung von Gegenständen einverstanden sind, verneinen Sie dies oder geben hierzu gegebenenfalls keine Erklärung ab b).

4. Äußern Sie sich gegenüber den durchsuchenden Beamten zu den Vorwürfen nicht. Sie sind nicht verpflichtet , irgendwelche Auskünfte zu erteilen.

5. Achten Sie darauf, dass die durchsuchenden Personen sämtliche sichergestellten Gegenstände auf einem entsprechenden Protokoll vermerken. Diese Gegenstände sind in der Regel in "Teil B" vermerkt. Sie sollten so bezeichnet werden, dass sie tatsächlich aufgrund der Beschreibung zweifelsfrei identifiziert werden können.

6. Versuchen Sie, soweit die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen, im Einvernehmen mit den durchsuchenden Beamten Kopien von sichergestellten Unterlagen zu fertigen.

Grundsätzlich können Sie eine Reihe von Einwänden gegen Durchsuchungen erheben. Tatsächlich führen diese jedoch fast nie dazu, dass die Durchsuchung auf Grund eines solchen Einwandes abgebrochen wird. Wenn die durchsuchenden Beamten Sie nach ganz konkreten Unterlagen oder Gegenständen fragen, ist es ratsam, diese herauszugeben. Dies verkürzt unter Umständen die Durchsuchung und vermeidet, dass so genannte "Zufallsfunde" die Tatvorwürfe erweitern.